IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch den Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 18.1.2022, Zl. ..., mit welchem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 17.11.2021, Aktenzahl ident, gemäß § 49 Abs. 1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird bestimmt, dass der Spruch: des bek... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch den Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 18.1.2022, Zl. VStV/.../2021, mit welchem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 17.11.2021, Aktenzahl ident, gemäß § 49 Abs. 1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird bestimmt, dass der Spruch: ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Dr. Forster über die Beschwerde des Herrn A. B. vom 19. Februar 2020 gegen den Zurückweisungsbescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C. für die Bezirke ..., vom 5. Februar 2020, Zl. VStV/..., mit welchem der Einspruch des Einschreiters vom 23. Dezember 2019 gegen die Strafverfügung vom 26. September 2019 als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht: I. Gemäß § 50 VwGVG ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin MMag. Dr. Salamun über die Beschwerde der Frau A. B. gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 25.6.2019, Zl. ..., mit welchem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 15.4.2019, selbe Zahl, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz – KFG gemäß § 49 Abs.1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht e r k a n n t: I. ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin MMag. Dr. Salamun über die Beschwerde des Herrn F. K., geb. 1994, StA: Kosovo, vom 20.09.2017 gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 02.08.2017, Zl.: MA 35-9/3170162-01 den BESCHLUSS gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG iVm § 10 Abs. 2 letzter Satz und § 13 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltu... mehr lesen...