Begründung: Der Betreibende beantragte mit am 10. April 2008 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz, ihm aufgrund der zu AZ 1 C 81/07k erlassenen Einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichts Neulengbach vom 1. April 2008, zur Hereinbringung des für den Zeitraum November 2007 bis April 2008 entstandenen rückständigen Ehegattenunterhalts von monatlich 3.500 EUR, somit von 21.000 EUR, sowie der näher bezeichneten Kosten die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch büch... mehr lesen...
Norm: ZPO §121ZustG §11
Rechtssatz: § 121 ZPO kann nicht für jene besonderen Fälle der Zustellung im Ausland herangezogen werden, bei denen an Personen oder Einrichtungen zugestellt werden soll, die sich auf ihre diplomatische Immunität berufen. Für einen derartigen Fall gelten spezielle Normen, so etwa § 11 ZustG. Da die Durchführung (ebenso wie die Verweigerung) eines Rechtshilfeersuchens um Zustellung dem Hoheitsbereich eines Staates (acta ... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Zustellanstand beantragten die Kläger den vom Erstgericht am 5.10.1995 antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl an die Beklagte zu Handen des Geschäftsführers W***** zuzustellen. Das Erstgericht stellte daraufhin unter Verwendung des ZPF 52 das Rechtshilfeersuchen an das zuständige Kantonsgericht in der Schweiz auf Zustellung der Mahnklage samt Zahlungsbefehl und weiterer zugehöriger Schriftstücke. Im Rechtshilfeersuchen wurde vermerkt, daß nach österreichis... mehr lesen...
Norm: ZustG §11ZustG §13 Abs3EGZPO Art1
Rechtssatz: Instrument und Form der Zustellung im Ausland richtet sich nach dem Recht des ersuchten Staats. Die Rechtzeitigkeit der dadurch veranlaßten Prozeßhandlungen des Adressaten (Partei) ist jedoch nach österreichischem Recht also auch unter Beachtung des ZustG zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 R 555/96f Entscheidungstext HG Wien 14.... mehr lesen...