Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft, betreibt ein Hotel in Salzburg und ist Mitglied der Salzburger Wirtschaftskammer. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Wirtschaftskammer Salzburg (Fachgruppe der Hotellerie) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Auskunft über eine betragsmäßige Aufgliederung des Kontos "Repräsentationen" des Rechnungsabschlusses 2004 ab. Als Rechtsgrundlage sind im angefochtenen Bescheid die §§ 1 und 4 Auskunftspflichtgesetz, di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;AuskunftspflichtG 1987 §4 idF 1998/I/158;VwGG §42 Abs2 Z1;WKG 1998 §132 Abs6;WKG 1998 §133 Abs1;WKG 1998 §3 Abs1 Z3;WKG 1998 §70 Abs1;
Rechtssatz: Die Haushaltsordnung der Wirtschaftskammer, kann keine "gesetzliche" Verschwiegenheitspflicht im Sinne ... mehr lesen...