Entscheidungen zu § 123 Abs. 7 WKG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/22 2001/04/0235

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wirtschaftskammer Österreich vom 31. Jänner 2001 wurde festgestellt, die beschwerdeführende Partei verfüge an einem näher bezeichneten Standort über die Berechtigung zum "Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für ambulante Chirurgie und Endoskopie". Auf Grund dieser Berechtigung bestehe die Zugehörigkeit zur Fachgruppe Wien der privaten Krankenanstalten und Kurbetriebe und sei di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.2003

RS Vwgh 2003/5/22 2001/04/0235

Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: WKG 1998 §123 Abs7;WKG 1998 §123 Abs8;
Rechtssatz: § 123 Abs. 7 und 8 WKG normieren Gesichtspunkte, nach denen die Grundumlage im Umlagenbeschluss festzusetzen ist. Die Grundumlage in dem für die beschwerdeführende Partei maßgeblichen Beschluss der Fachgruppe Wien der Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten und der Mineralquellenbetriebe für das Jahr 2000 für "so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.2003

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