Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.01.2024 suchten die Beschwerdeführer um Befreiung vom Schulbesuch im Schuljahr 2023/24 aus medizinischen Gründen für ihren minderjährigen Sohn an. 2. Mit Bescheid vom 27.05.2024, Zl. 9132.005/0002-Präs3b/2024, zugestellt am 31.05.2024 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), wies die Bildungsdirektion Wien (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführer mit der
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Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid des AMS vom 12.12.2018 wurde der Bezug der Notstandshilfe von XXXX (im Folgenden: BF) mangels Arbeitsfähigkeit ab dem 01.12.2018 eingestellt. 2. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt vom 01.02.2019 wurde der BF der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension ab dem 01.01.2019 für die weitere Dauer der Erwerbsunfähigkeit zuerkannt. 3. Mit Bescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde die BF ge... mehr lesen...