Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.01.2024 suchten die Beschwerdeführer um Befreiung vom Schulbesuch im Schuljahr 2023/24 aus medizinischen Gründen für ihren minderjährigen Sohn an. 2. Mit Bescheid vom 27.05.2024, Zl. 9132.005/0002-Präs3b/2024, zugestellt am 31.05.2024 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), wies die Bildungsdirektion Wien (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführer mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid des AMS vom 12.12.2018 wurde der Bezug der Notstandshilfe von XXXX (im Folgenden: BF) mangels Arbeitsfähigkeit ab dem 01.12.2018 eingestellt. 2. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt vom 01.02.2019 wurde der BF der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension ab dem 01.01.2019 für die weitere Dauer der Erwerbsunfähigkeit zuerkannt. 3. Mit Bescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde die BF ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hat nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 14.06.2004 einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, gestellt. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 31.08.2006, Zahl XXXX wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen (Spruchpunkt I). Gemäß § 8 Abs. 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) hat nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 04.12.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, gestellt. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.12.2009, Zl. XXXX wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß § 3 AsylG 2005 stattgegeben und der Beschwerdeführerin der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des Arbeitsmarktservice Mattersburg (in der Folge: AMS oder belangte Behörde) vom 29.6.2017 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 28.4.2017 bis 18.5.2017 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A). Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen (Spruchpunkt B). Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit E-Mail vom 17.11.2018 erhob Mag. (FH) XXXX , im Folgenden Erstbeschwerdeführer (1.BF), vertretend auch XXXX (2.BF), Mutter der mj. XXXX (3.BF) und des mj. XXXX (4.BF), sowie im Rahmen der Obsorge beider Elternteile auch letztere vertretend, an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) "Beschwerde gegen die KJP in XXXX ". Für letztere ist Rechtsträgerin die XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte, MB). Der 1.BF brachte vor, "deren" minderjä... mehr lesen...