Rechtssatz: Akteneinsicht ist dann nicht zu gewähren, wenn die Berufungswerberin - hier eine Versicherungsgesellschaft - weder die Tätigkeit der Behörde in Anspruch genommen, noch sich die Tätigkeit der Behörde auf sie bezogen hat. Das Vorbringen, eine verwaltungsbehördliche Entscheidung habe bindende Auswirkungen hinsichtlich etwaiger Regreßansprüche des Versicherers wegen festgestellter Alkoholisierung, schlägt nicht durch, da maßgeblich ist, daß die Sachentscheidung in die Rechtsspähre ... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren wegen § 5 StVO gegen einen Lenker eines Fahrzeuges der nicht auch Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges ist, hat die Versicherungsgesellschaft, die das Fahrzeug versichert hält, keine Parteistellung und dementsprechend auch kein Recht auf Akteneinsicht. Das Vorbringen der Versicherungsgesellschaft, eine verwaltungsbehördliche Entscheidung habe bindende Auswirkungen hinsichtlich etwaiger Regreßansprüche des Versicherers wegen festgestellter Alkohol... mehr lesen...