Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Der oben bezeichnete Antrag wurde am 28.12.2010 gestellt, es wurde im Namen des Antragstellers keine Säumnisbeschwerde erstattet. Jedoch hat die Mutter des Antragstellers am 14.3.2011 bei gegebener objektiver Säumigkeit des Bundesasylamtes eine Säumnisbeschwerde erstattet. Zwar wird die Säumnisbeschwerde in § 34 AsylG 2005 nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch ist Zweck des § 34 AsylG, dass alle Verfahren einer Familie so rasch wie möglich unter einem bei einer Stel... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien. Am 19.02.2001 hat er einen Asylantrag gestellt. Das Bundesasylamt hat den Asylantrag mit Bescheid vom 24.07.2001, FZ. 01 03.263-BAW, abgewiesen und festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Indien zulässig ist. Gegen diesen Bescheid hat der Beschwerdeführer fristgerecht berufen. Am 17.03.2006 stellte der Beschwerdeführer über seinen rechtsfreundlichen Vertreter einen "Antrag auf Erla... mehr lesen...