Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seine Richterin Mag. Holl, LL.M. über die Säumnisbeschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalts GmbH, betreffend die Anträge vom 28.7.2015, wegen Verletzung der behördlichen Entscheidungspflicht, folgenden BESCHLUSS I. Die Säumnisbeschwerde vom 12.12.2019 wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG iVm § 8 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Abs. 1 VwGG eine ordentliche Revision an den Ver... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Zeller über die Säumnisbeschwerde des Herrn A. B. betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich des am 16.06.2017 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, eingebrachten Antrages, zu Recht e r k a n n t: I. Der Antrag vom 16.06.2017 wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Mag. Ivica Kvasina über die Säumnisbeschwerde der Frau Y. K. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (belangte Behörde), Zl. MA35/IV - K 331/14, hinsichtlich des Antrags auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vom 08.07.2014, zu Recht erkannt: I. Der belangten Behörde wird gemäß § 28 Abs. 7 V... mehr lesen...