IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Pohl über die Beschwerde von R E, geb. x, x, x, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 12. August 2021, GZ: VStV/921300278502/2021, wegen Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zu Recht: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruch: des angefochtenen Bescheids wie folgt zu lauten hat: „... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Kapsammer über die Beschwerde des R K, vertreten durch C B, C.P. X, X L, Tschechien, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich, SVA 1 Strafamt, vom 19. Februar 2021, GZ: VStV/920302148479/2020, betreffend die Nichtbewilligung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 18. Jänner 2021 zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über 1. die Beschwerde des A P, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. J und Mag. V GesbR, X, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25.9.2018, GZ: VerkR96-12305-2018, wegen einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes sowie 2. seinen Eventualantrag vom 20.12.2018 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung einer Beschwerde gegen dieses Straferkenntnis de... mehr lesen...