Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2018, XXXX , zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der Beschwerdeführerin für die vierte Regulierungsperiode Strom sprach die belangte Behörde wie folgt aus: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2018, römisch 40 , zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der Beschwerdeführerin für die vierte Regulierungsperiode Strom sprach di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Telekom Austria Aktiengesellschaft auf einer Planstelle der Verwendungsgruppe PT 1, Dienstzulagengruppe 3 und einem Arbeitsplatz im XXXX zugewiesen. Dabei ist er verantwortlich für Auswertungen und Berichtswesen im „Supply Chain Management Bereich" der A1 Telekom Austria AG und der A1 Telekom Austria Group. Nach den Angaben der Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 19.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX .11.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 02.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX 11.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 19.11.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX 11.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Beamter des Bundes und seit 2005 Leiter der XXXX im BMI. Von Oktober 2004 bis Ende 2012 war er Mitglied des Kuratoriums des XXXX (in der Folge: X-Fonds). 2. Aufgrund medialer Berichterstattung (unter anderem am 14.06.2019) wurde dem BMI bekannt, dass gegen „höchste Beamte im Innenministerium sowie einen Funktionär des X-Fonds " von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt angeblich Anklagen ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Beamter des Bundes im Ruhestand. Anfang 2003 wurde er zum Leiter der XXXX im BMI bestellt. Von Oktober 2000 bis Oktober 2004 war er Mitglied, danach bis Ende 2012 Vorsitzender des Kuratoriums des XXXX (in der Folge: X-Fonds). Seit Jänner 2017 befindet er sich im Ruhestand. 2. Aufgrund medialer Berichterstattung (unter anderem am 14.06.2019) wurde dem BMI bekannt, dass gegen „höchste Beamte im Inne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Beamter des Bundes. Ab Dezember 2005 war er stellvertretender Leiter der XXXX des BMI. 2009 wechselte er in die XXXX , wo er ebenfalls Stellvertreter des XXXX war. Seit Juni 2018 leitet er die XXXX . Von Oktober 2004 bis Oktober 2004 war er Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums des XXXX (in der Folge: X-Fonds). 2. Aufgrund medialer Berichterstattung (unter anderem am 14.06.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 05.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 31.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die durch den Rechtsanwalt XXXX vertretene Erstbeschwerdeführerin (BF1) brachte am 26.06.2019 beim Landesgericht XXXX zu XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Amtshaftungsklage über EUR 42.863,58 samt Anhang (Zinsen und Kosten) gegen die Stadtgemeinde XXXX ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 28.08.2019 die Pauschalgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 31.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am XXXX .05.2019 brachte die durch einen Rechtsanwalt vertretene Beschwerdeführerin (BF) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 20.09.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einhebungsgebü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 31.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 31.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 31.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...