IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des AA, **** Z, vertreten durch BB Rechtsanwälte GmbH, **** Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.07.2022, Zl ***, betreffend die Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines führerscheinrechtlichen Verfahrens. zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z in Tirol vom 22.5.2018 wegen Anmeldung eines Freizeitwohnsitzes nach § 17 TROG 2011 – Versagung – Antrag auf Wiederaufnahme – Zurückweisung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zuläs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag. Dr. Barbara Besler über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 25.08.2017, Zahl ****, betreffend Zurückweisung des mit Schreiben vom 28.06. und vom 23.07.2017 gestellten Antrags auf Wiederaufnahme des durch Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.04.2017, Zahl ****, abgeschlossenen Verfahrens als verspä... mehr lesen...