Begründung: Im A2-Blatt der Liegenschaft EZ 8*****, die 19 Miteigentümern gehört, ist unter LNR 1 a ersichtlich gemacht, dass mit ihr als Stammsitzliegenschaft zwei Anteile an der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ ***** verbunden sind. Am 5. 10. 1999 erwirkte die Antragstellerin, Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2*****, beim Amt der burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde 1. Instanz einen Bescheid, in dem gemäß § 89 lit c des burgenländischen Flurverfassungs-L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Rekursgerichtes, mit der die Zurückweisung der Säumnisklage bestätigt wurde, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionsrekurswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Rekursgerichtes, mit der die Zurückweisung der Säumnisklage bestätigt wurde, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf dere... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 885/6 KG M*****, die beklagte Republik ist Eigentümerin des angrenzenden Seegrundstückes 1046/1 KG M*****. Am 8.5.1990 fand durch das Vermessungsamt Spittal an der Drau an Ort und Stelle eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung nach § 35 Abs 1 VermG statt. Eine Einigung über den Grenzverlauf kam zwischen den Streitteilen nicht zustande. Die mit der Zweitklägerin, die nach einem Vermerk des Verhandlungsleiter... mehr lesen...
Norm: AVG §63AVG §68 Abs1
Rechtssatz: Die Verbindlichkeit eines Bescheides tritt erst mit seiner formellen Rechtskraft ein, also erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte 1 Ob 6/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 6/92 Veröff: SZ 65/1 = EvBl 1992/186 S 795 5 Ob 125/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 5 Ob 12... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Witwenpension nach ihrem am 19.November 1985 verstorbenen Ehemann. Im Verlassenschaftsverfahren gab sie am 27.August 1986 neben den fünf ehelichen Kindern des Erblassers auf Grund des Gesetzes zu einem Drittel des Nachlasses die bedingte Erbserklärung ab. Am selben Tag schlossen sie und andere Erben ein Übereinkommen, in dem unter anderem die Klägerin ihren Erbteil einem ihrer Söhne übertrug. Als Gegenleistung hiefür w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14.10.1980 gewährte die beklagte Partei dem Kläger aufgrund seines am 31.12.1979 gestellten Antrags ab 1.1.1980 die Alterspension im gesetzlichen Ausmaß ohne Berücksichtigung von Versicherungszeiten aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Höhe der Pension wurde aufgrund eines vor dem zuständigen Schiedsgericht abgeschlossenen Vregleiches mit Bescheid vom 8.9.1981 neu festgesetzt, wobei der Festsetzung 136 im Inland und 159 in Israel erworbene ... mehr lesen...
Norm: AVG §68 Abs1AVG §69 Abs1ASVG §357
Rechtssatz: Bei Änderung des Sachverhalts kann eine neue Entscheidung ohne Bindung an frühere Entscheidungen getroffen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 249/89 Entscheidungstext OGH 24.10.1989 10 ObS 249/89 Veröff: RZ 1990/44 S 97 = SSV - NF 3/124 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: AVG §68 Abs1AVG §69 Abs1ASVG §357ASVG §360b
Rechtssatz: Die Rechtskraft erfaßt immer nur einen identen Sachverhalt und daher nicht einen Sachverhalt, der nicht den Gegenstand der Entscheidung bildete, und zwar unabhängig davon, ob er zur Zeit der Entscheidung schon gegeben war oder erst nachträglich eingetreten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 249/89 Entscheidungstext OGH 24.10.19... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Stadtgemeinde beantragte, ihr wider den Verpflichteten zur Hereinbringung eines Straßenausbaukostenrückersatz-Betrages im Sinne des § 17 des Salzburger Bebauungsgrundlagengesetzes, LGBl.1968/69 (BGG) von 112.875 S die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung und Zwangsverwaltung mehrerer Liegenschaften und Liegenschaftsanteile zu bewilligen Als Exekutionstitel nahm die klagende Partei ihren Bescheid vom 29. Oktober 1987 sowie die darin bezogen... mehr lesen...
Am 2. Dezember 1969 wurde dem Kläger von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ein Ausweis (Taxilenkerausweis) gemäß § 32 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. 289/1955, i. d. F. BGBl. 47/1964 (im folgenden BO) mit einer Gültigkeit bis 2. Dezember 1974 ausgestellt. Mit Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. April 1971 wurde dem Kläger seine Lenkerberechtigung bis 26. Mai 1972 entzogen. Der Taxilenkerausweis wurde dem Kläger am ... mehr lesen...