1.] Mit Bescheid vom 15.5.2008 zur Zahl III-916.423-FrB/08 sprach die Bundespolizeidirektion Wien (BPD Wien) aus: ?Gemäß § 53 Abs 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, werden Sie ausgewiesen. Sie haben gemäß § 67 Abs 1 FPG sofort nach Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides auszureisen.? In der Begründung: verwies die Behörde erster Instanz auf den Umstand, dass dem Antrag auf Niederlassungsbewilligung keine Folge gegeben worden war und sich daraus ein unrechtmäßiger ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien erblickt vor dem Hintergrund der gegenständlich zugrunde zu legenden engen familiären Bindung u der unwidersprochen zugrunde zu legenden positiven Kriterien zugunsten der Bw und angesichts der dargelegten einhelligen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (B19/09 per 16.12.2009 in Anlehnung an den EuGHMR, 24.11.1998, Fall Mitchell, Appl. 40.447/98; 5.9.2000), eine massive Verletzung des Art. 8 EMRK, sodass der angefochtene Bescheid ers... mehr lesen...