Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbareB-VG Art129a Abs1 Z2AVG §67c Abs1
Rechtssatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie über die hier behauptete Festnahme und Beleidigung Entschei... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art83 Abs2FremdenpolizeiG §5 Abs1FremdenpolizeiG §5a Abs1AVG §67c Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer gegen die Anhaltung in Schubhaft an den
Unabhängigen Verwaltungssenat gerichteten Beschwerde als verspätet
eingebracht; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem
gesetzlichen Richter infolge gesetzwidriger Ablehnung der
Sachentscheidung ... mehr lesen...