Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei und von einem jugoslawischen Versicherungsträger eine Pension. Die jugoslawische Pension wird auf ein Konto der Klägerin bei einer jugoslawischen Kreditunternehmung überwiesen. Die beklagte Partei setzte die der Klägerin im Monat gebührende Ausgleichszulage mit Bescheid vom 6.5.1983 ab 1.1.1983 mit 1.144,70 S und mit Bescheid vom 7.11.1984 ab 1.3.1984 mit 1.544,20 S und ab 1.7.1984 mit 1.622,90 S fest, wobei jeweil... mehr lesen...
Norm: AVG §62 Abs1AVG §62 Abs2AVG §62 Abs3ASVG §357 Abs1
Rechtssatz: § 62 Abs 1 bis 3 AVG, der die Erlassung eines mündlichen Bescheides regelt, ist im § 357 Abs 1 ASVG nicht angeführt und gilt daher für das Verfahren vor den Versicherungsträgern nicht. Mündliche Bescheide dürfen daher in diesem Verfahren nicht erlassen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 386/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, die im Parterre des Hauses in L., M.-Straße 16, rechts nordseitig gelegene, aus 2 Zimmern, 3 Kabinetten, Küche, Vorraum, Gang, Bad und Klosett samt Zugehör bestehende Wohnung zu räumen und der klagenden Partei geräumt zu übergeben, mit folgender Begründung: ab: Der Beklagte sei als Gendarmeriebeamter in den Ruhestand getreten und sei von seiner Dienstbehörde mündlich zur Räumung der von ihm in dem bundeseigenen, für d... mehr lesen...
Norm: AVG §62 Abs2
Rechtssatz: a) Von einer rechtswirksamen Erlassung eines Bescheides kann nicht gesprochen werden, wenn die mündliche Verkündung des Bescheides und dessen Inhalt entgegen der Vorschrift des § 62 Abs 2 AVG 1950 nicht in der Verhandlungsschrift beurkundet worden ist; in einem solchen Fall liegt kein rechtswirksamer Akt vor. b) Auf eine solcherart mündlich erteilte Bewilligung (zB Baubewilligung) kann sich daher niemand berufen... mehr lesen...