Norm: AVG §56AVG §62
Rechtssatz: Jedenfalls bei den von einem monokratischen Organ erlassenen Bescheiden ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs der Zustellzeitpunkt und nicht das Datum des Bescheids maßgeblich, sodaß auch die zwischen Unterfertigung eines Bescheids und dessen Zustellung eingetretene Änderung der Rechtslage im allgemeinen zu berücksichtigen ist Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger ist seit 1. 10. 1940 bei der beklagten Versicherungsgesellschaft beschäftigt; seit 1952 ist er provisorischer, seit 1953 definitiver Leiter der Landesdirektion Linz der beklagten Partei. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Dienstvertrag vom 1. 1. 1969 sA I zugrunde. Der § 11 des Dienstvertrages hat folgenden Wortlaut: "Mit Bezug auf alle durch diesen Vertrag nicht geregelten Fragen finden die Bestimmungen des jeweils in Kraft befindlichen Kollektivvertrages für Angestellte de... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, die im Parterre des Hauses in L., M.-Straße 16, rechts nordseitig gelegene, aus 2 Zimmern, 3 Kabinetten, Küche, Vorraum, Gang, Bad und Klosett samt Zugehör bestehende Wohnung zu räumen und der klagenden Partei geräumt zu übergeben, mit folgender Begründung: ab: Der Beklagte sei als Gendarmeriebeamter in den Ruhestand getreten und sei von seiner Dienstbehörde mündlich zur Räumung der von ihm in dem bundeseigenen, für d... mehr lesen...
Norm: AVG §62InvEG 1946 §8
Rechtssatz: Ein nur schriftlich erlassener Bescheid wird erst mit seiner Zustellung an die Parteien wirksam. Die Kündigung eines Invaliden, die der Zustimmung des Invalidenausschusses beim Landesarbeitsamt bedarf, ist daher erst nach Zustellung des zustimmenden Bescheides und nicht schon nach seiner Erlassung möglich, sofern der Bescheid nicht mündlich verkündet wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AVG §62NSG HauptstückXIV AbschnII Z6ZPO §190 D11
Rechtssatz: Die Errichtung eines Inventars über Möbel stellt noch keine Verfügung dar (Erkenntnis des VerfGH vom 19.03.1949, Z B 241/48, EvBl 1949,303). Eine solche Verfügung muß, um einen die Gerichte bindenden Bescheid darzustellen, entweder schriftlich erlassen oder doch schriftlich beurkundet sein (SZ 22/92). Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte in der Klage die Räumung des von ihm gemieteten Geschäftslokales mit der Behauptung, die Beklagte habe es widerrechtlich besetzt. Die Beklagte hat unter anderem eingewendet, sie benütze das Geschäftslokal auf Grund einer Einweisung der Stadtgemeinde E. vom 3. September 1945. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, weil es auf Grund des Beweisverfahrens feststellte, daß die Beklagte das Geschäftslokal auf Grund einer mündlich ausgesprochenen Einweisung der St... mehr lesen...
Norm: AVG §62ZPO §190 C1
Rechtssatz: Der Bescheid einer Verwaltungsbehörde muß, um das Gericht zu binden, entweder schriftlich erlassen oder doch beurkundet sein. Entscheidungstexte 1 Ob 195/49 Entscheidungstext OGH 15.06.1949 1 Ob 195/49 Veröff: SZ 22/9 6 Ob 162/64 Entscheidungstext OGH 10.06.1964 6 Ob 162/64 Verö... mehr lesen...