Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.06.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1AVG §58Abs. 2
Rechtssatz: Die bloße Androhung einer Zwangsstrafe an die Beschwerdeführerin für den Fall, dass sie den Führerschein nicht unverzüglich bei der zuständigen Stelle abgibt, hat keinen normativen Charakter. Die Androhung einer Zwangsstrafe stellt somit keinen Bescheid dar (vgl. VwGH 17.10... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Gamauf-Boigner über die Beschwerde der Frau A. B. gegen die Androhung einer Zwangsstrafe durch die Landespolizeidirektion Wien, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, Verkehrsamt vom 7. April 2020, Zl. …, den BESCHLUSS gefasst: I. Die Beschwerde gegen die Androhung einer Zwangsstrafe vom 7. April 2020 wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Re... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn BSc. A. B. gegen das Schreiben des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, vom 11.6.2019, Zl. MA 40 - ..., den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-V... mehr lesen...