Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde des 1. Dr. E D, der 2. M D, der 3. B H, des 4. T H, der 5. R M, der 6. B S, des 7. O S und des 8. H S, alle L, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde L vom 06.04.2017, I. zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Norm: VwGVG 2014 §7 Abs3AVG §18 Abs4AVG §58 Abs3
Rechtssatz: Wurde einer Partei ein Bescheid mit einer originalen Unterschrift übermittelt, erlangte der bekämpfte Bescheid rechtliche Existenz. Die Versendung des Bescheides mit einer kopierten Unterschrift an die anderen Parteien im Verfahren ist nicht relevant. Aus diesem Grund liegt ein Bescheid iSd AVG vor, der v... mehr lesen...