Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.10.2017Norm
VwGVG 2014 §7 Abs3Rechtssatz
Wurde einer Partei ein Bescheid mit einer originalen Unterschrift übermittelt, erlangte der bekämpfte Bescheid rechtliche Existenz. Die Versendung des Bescheides mit einer kopierten Unterschrift an die anderen Parteien im Verfahren ist nicht relevant. Aus diesem Grund liegt ein Bescheid iSd AVG vor, der von den Beschwerdeführern bekämpft werden kann, auch wenn ihnen gegenüber ein Bescheid ohne Originalunterschrift und somit keine korrekte Ausfertigung eines Bescheides iSd § 18 Abs 4 AVG erlassen worden sein sollte (vgl auch § 7 Abs 3 VwGVG).
Schlagworte
Bescheid ohne Originalunterschrift, Unterschrift auf Exemplar für andere Partei, Beschwerde zulässigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2017:LVwG.302.3.2017.R1Zuletzt aktualisiert am
14.11.2017