GZ: 2020-0.385.423 vom 29. Juni 2020 (Verfahrenszahl DSB-D213.1042) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] VORSTELLUNGSBESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entsch... mehr lesen...
GZ: DSB-D215.463/0006-DSB/2014 vom 22. August 2014 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Vorstellunge... mehr lesen...
Norm: DSG 2000 §1 Abs1;DSG 2000 §30 Abs1;DSG 2000 §30 Abs6a;DSG 2000 §30 Abs7;DSG 2000 §50a Abs1;DSG 2000 §50a Abs3;DSG 2000 §50a Abs4;ABGB §1306a;MRG §30 Abs2 Z4;AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3;
Rechtssatz: Die Installation einer Kamera (mit oder ohne Bewegungsmelder) vor dem Eingangsbereich einer Wohnung mit der Absicht, digitale Bilddaten der Personen zu speichern, die diese Wohnung betreten und verlassen, und diese Daten eventuell als Beweis... mehr lesen...