Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Eva-Maria Längle über die Beschwerde der R B GmbH, Bregenz, vertreten durch die Rechtsanwälte Mandl GmbH, Feldkirch, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt H vom 13.07.2020 betreffend einen in einem Bauverfahren erlassenen Feststellungsbescheid nach § 38 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.10.2020 Norm: AVG §38AVG §56BauG Vlbg 2001 §4 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 38 AVG bildet keine gesetzliche Grundlage für einen Feststellungsbescheid zur Frage, ob ein Bauwerber „eine rechtlich gesicherte Zufahrt im Sinne des § 4 Abs 2 Baugesetz besitzt“. Schlagworte Feststellungsbescheid über Vorfrage unzulässig Euro... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des L P, L, vertreten durch Heinzle Nagel Rechtsanwälte, Bregenz, gegen den Bescheid Bezirkshauptmannschaft B vom 27.02.2020 betreffend den Antrag auf Feststellung, dass die Voraussetzung „gesundheitliche Eignung“ für die Zulassung zur theoretischen Fahrprüfung erfüllt wird, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltun... mehr lesen...