Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 03.07.2017 bestellte das Bundesverwaltungsgericht aus dem Fachgebiet der Medizin - Gerichtsmedizin, XXXX zum nichtamtlichen Sachverständigen und beauftragte diesen mit der Abgabe eines Gutachtens. 2. Nach Untersuchung des Beschwerdeführers am 19.06.2017 erstattete der nichtamtliche Sachverständige am 13.09.2017 schriftlich das am 14.09.2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Gutachten. 3. Unter einem übermittelte der n... mehr lesen...