Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Weigl über die Beschwerde der Wassergenossenschaft X gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 22. November 2019, GZ: AUWR-2019-8791/47-Gut/Vi, betreffend wasserrechtliche Bewilligung den BESCHLUSS: I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sa... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Peterseil über die Beschwerde des Dkfm. Dr. A M, vertreten durch x, x L, gegen den Berufungsbescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 5. Mai 2017, GZ: 0022047/2017 MDion RM (RM-Bau-170193), betreffend Verweigerung der Akteneinsicht zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision unzulässig... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Dr. Leopold Wimmer über die Beschwerde des Herrn Dr. J K, S, x, vertreten durch L R x, W, x, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 22. Dezember 2015, GZ: AUWR-2014-222465/22-Gra/R, (mitbeteiligte Partei: M W) zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...