Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste am 25.09.2001 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte unter dem Namen XXXX XXXX , geb. XXXX , StA Nigeria, einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid vom 06.11.2001, XXXX -BAG abgewiesen wurde. Mit diesem Bescheid wurde die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Nigeria für zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Berufung wurde zurückgezogen, weil der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 18.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Ballett“, „Jump and Turn“, „Floor Barre“, „Jazzdance“ und „Modern Dance“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Strafregisterbescheinigung - Kopie des Passes - Bestätigung über physische und psychische Eignung -Übersicht der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX , als Lehrer für den Unterrichtsgegenstand „Querflöte“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden keine Unterlagen beigelegt. 2. Mit Schriftsatz vom 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit einem als „Beabsichtigte Untersagung der Verwendung von Lehrkräften; Parteiengehör gemäß § 45 Abs. 3 AVG“ bezeichnetem Schriftsatz d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführer stellten bei der belangten Behörde am 7. Februar 2020 jeweils einen Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses. Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2020 erteilte die belangte Behörde den Beschwerdeführern einen auf § 13 Abs. 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrag und führte darin Folgendes aus: „Sie müssen für die Ausstellung eines Fremdenpasses eine Bestätigung Ihrer Botschaft vorlegen, dass Sie kein heimisches Reisedokument erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführer stellten bei der belangten Behörde am 7. Februar 2020 jeweils einen Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses. Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2020 erteilte die belangte Behörde den Beschwerdeführern einen auf § 13 Abs. 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrag und führte darin Folgendes aus: „Sie müssen für die Ausstellung eines Fremdenpasses eine Bestätigung Ihrer Botschaft vorlegen, dass Sie kein heimisches Reisedokument erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführer stellten bei der belangten Behörde am 7. Februar 2020 jeweils einen Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses. Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2020 erteilte die belangte Behörde den Beschwerdeführern einen auf § 13 Abs. 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrag und führte darin Folgendes aus: „Sie müssen für die Ausstellung eines Fremdenpasses eine Bestätigung Ihrer Botschaft vorlegen, dass Sie kein heimisches Reisedokument erh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Regionale Geschäftsstelle Neunkirchen hat die Anträge der Beschwerdeführerin auf Beschäftigungsbewilligungen für die Tätigkeit als Koch bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 AuslBG für die Herrn XXXX und XXXX mit Bescheid vom 15.01.2018 abgelehnt. Gegen diese Bescheide wurde von Fa. XXXX GmbH, jeweils Beschwerde erhoben. Die belangte Behörde hat mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.04.2018 der Beschwerde jeweils keine Folge gegeben. Gegen beide ... mehr lesen...