Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In einem vor ihm anhängigen Zivilverfahren lud das Bezirksgericht Oberndorf XXXX zur Einvernahme als Zeuge in der Verhandlung am XXXX . Der Zeuge machte Zeugengebühren geltend, über die der Vorsteher des Bezirksgerichts Oberndorf (in der Folge: [belangte] Behörde) mit dem angefochtenen Bescheid absprach. Gegen diesen Bescheid, den die belangte Behörde entgegen § 21 Abs 2 Z 1 GebAG den Parteien des Zivilverfahrens nicht zustellte, erhob der Revisors... mehr lesen...