Rechtssatz: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann keine Vorfrage im Sinne des §38 AVG und 69 Abs1 Z3 AVG darstellen, weil sie nicht das Bestehen eines konkreten Rechtsverhältnisses, sondern eben die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zum Gegenstand hat. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten die Verspätung eines Einspruches vorgehalten mit der ausdrücklichen Aufforderung einen allfälligen Zustellmangel begründet durch eine vorübergehende Ortsabwesenheit durch geeignete Beweismittel binnen 14 Tagen unter Beweis zu stellen, und innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme des Beschuldigten einlangt, kann die Behörde davon ausgehen, daß die Zustellung der Strafverfügung mit der Hinterlegung rechtswirksam wurde. mehr lesen...