Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 28. 9. 1994 bis 28. 9. 1997 Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus***** in*****. Im Mietvertrag wurde ein Pauschalzins von S 4.000 vereinbart. Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist des § 16 Abs 8 MRG für befristete Mietverhältnisse, begehrte die Antragstellerin in ihrem an die Schlichtungsstelle der Stadt Graz gerichteten Antrag, die Schlichtungsstelle möge Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist... mehr lesen...
Norm: AVG §37
Rechtssatz: Die Wahrung des Parteiengehörs ist mit einem Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei einer Beweisaufnahme nicht gleichzusetzen (vergleiche VwGH 83/07/0024; 83/07/0077); ebensowenig besteht ein verfahrensrechtlicher Anspruch darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt als Partei gehört zu werden, was sich schon daraus ergibt, daß selbst der Mangel des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren durch die im Berufungsverfah... mehr lesen...
Norm: AVG §37AVG §45 Abs3RAO §5 Abs2
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 45 Abs 3 in Verbindung mit § 37 AVG), wenn dem Eintragungswerber, dessen Vertrauenswürdigkeit der Kammerausschuß gemäß § 5 Abs 2 RAO zu prüfen hatte, das Ergebnis nachträglicher Beweisaufnahmen nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Entscheidungstexte Bkv 3/83 Entsch... mehr lesen...