Begründung: I.Verfahrensgang: I.1. Mit E-Mail vom 29.08.2021 übermittelte XXXX an die E-Mailadresse einlaufstelle@bvwg.gv.at nachstehende fotografierte Dokumente: - Erste Seite des Beschlusses des BG Vöcklabruck, Zl. 62 P 1/20k mit Rechtskraftstampiglie - Erste Seite eines Parteiengehörs des Sozialministeriumservice Oberösterreich, vom 26.01.2021 - Rückforderungsschreiben des Sozialministeriumservice Oberösterreich, vom 15.04.2021 - Foto einer Namensaufl... mehr lesen...