Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit einer als „eingeschriebene Mail“ bezeichneten E-Mail erhob XXXX (in der Folge „bP“) am 23.08.2021 Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesver-waltungsgerichtes vom 09.07.2021, GZ L517 2243611-1/6E, mit welchem die Beschwerde der bP vom 14.06.2021 abgewiesen worden war. Diese Eingabe der bP vom 23.08.2021 weist folgenden Inhalt auf: „EINGESCHRIEBENE MAIL - 23. August 2021 An das heitere Bundesverwaltungsgericht, Gerichtsabte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit schriftlicher, von XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) persönlich unterfertigter, Eingabe ("Beschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof wegen Jv 9.308/18z-33a") vom 01.09.2018 erhob dieser Beschwerde gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 21.08.2018, Zl. Jv 9.308/18z-33a, mit welchem dem Beschwerdeführer die Zahlung von Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 400,00 aufgetragen wurde. Diese Eingabe hatte fol... mehr lesen...