Rechtssatz: Wird ein Rechtsmittel bei der unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt zwar die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters; da aber gemäß § 33 Abs 3 AVG die Tage des Postenlaufes zur zuständigen Behörde nicht eingerechnet werden, ist die Frist gewahrt, wenn die unzuständige Behörde das Rechtsmittel zur Weiterleitung an die zuständige Stelle am letzten Tag der Frist zur Post bringt. Wenn dann die in der Sache unzuständige Behörde die Berufung nach dem letzten Tag der Frist ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11473 A/1984; VwSen-400023 vom 4.6.1991; VwSen-400024 vom 4.6.1991 Rechtssatz: Sechswochenfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung; Beginn des Fristenlaufes am Tag der Verhaftung, wenn nicht ursprünglich rechtmäßige Schubhaft erst während ihres Andauerns rechtswidrig wird. Beschwerde muß spätestens am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung übergeben werden. Falsche Adressierung der Beschwerde, die gemäß § 6 AVG an... mehr lesen...
Beachte Ebenso VwSen-400024 vom 4.6.1991; Verweis auf VwSlg 11473 A/1984. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Beschwerdefrist. Sechswochenfrist des § 67c Abs.1 AVG gilt auch für Schubhaftbeschwerden. Fristenlauf beginnt ab Kenntnis der Verhängung der Schubhaft bzw. ab dem Wegfall der Behinderung. Beschwerde rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung gegeben wird. Zurückweisung wegen unerstreckbarer Fallfrist. Über d... mehr lesen...