Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) vom 4. Jänner 1989 war der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe am 3. November 1988 nicht dafür Sorge getragen, daß drei Arbeitnehmer bei den Dacharbeiten auf der Baustelle in K. Nr. 134 die gemäß § 44 Abs. 2 der Bauarbeitenschutzverordnung vorgeschriebenen Schutzblenden, die ein Abstürzen von Menschen und Material verhindern sollten, verwendet hätten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AVG §31 Abs2;AVG §66 Abs4;BArbSchV §44 Abs2;VStG §24;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Ergänzung des Spruches des Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde, daß das Dach, auf dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren, eine Dachneigung von 40 Grad und eine Traufenhöhe von 6 m aufgewiesen hat, bedeutet keine unzulässige Auswechslung der Tat, sondern eine... mehr lesen...
Im Verfahren zur hg. Zl. 88/18/0042 standen einander als alleinige Verfahrensparteien der Konvent B in S als Beschwerdeführer und die Kärntner Landesregierung als belangte Behörde gegenüber; mitbeteiligte Parteien waren dem Verfahren nicht beigezogen worden. Infolge des im dortigen Verfahren ergangenen hg. Erkenntnisses vom 27. Mai 1988 kam es nach Ergänzung des Verwaltungsverfahrens zum nun angefochtenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 27. Juni 1989, welcher nur an den Konv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §31 Abs2;AVG §31 Abs3 Z9;VwGG §21 Abs1;VwGG §23 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger kann gem § 31 Abs 3 Z 9 ASVG für einzelne Sozialversicherungsträger vor dem VwGH auftreten, doch hat er dabei anzugeben, für welche bestimmten Sozialversicherungsträger er einschreitet, damit deren Beschwerdelegitimati... mehr lesen...