Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 5. 1993 verstarb die Gattin des am 21. 10. 1931 geborenen Klägers. Nach deren Begräbnis schickte der Kläger seine (volljährige) Tochter zur Tiroler Gebietskrankenkasse, wo sie schon früher alle Angelegenheiten für ihre Mutter (und Gattin des Klägers) erledigt hatte. Konkret schickte sie der Kläger an diesem Tag mit einer Sterbeurkunde samt Auftrag, die Verstorbene bei der Tiroler Gebietskrankenkasse abzumelden und sich dort auch nach seiner Witwerpens... mehr lesen...
Norm: AVG §13 Abs2
Rechtssatz: Durch § 13 Abs 2 AVG soll einerseits das Datum, auf welches es für den Anfall der Sozialversicherungsleistung entscheidend ankommt, zweifelsfrei dokumentiert und außer Diskussion gestellt sein, zum anderen wird dadurch auch eine Beweissicherung dieses entscheidungserheblichen Umstandes gewährleistet. Entscheidungstexte 10 ObS 320/98a Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z1ASVG §357 Abs1ASVG §361 Abs1 Z1AVG §13 Abs2
Rechtssatz: Durch § 13 Abs 2 AVG ist der mündliche Weg für fristgebundene oder fristbestimmende Eingaben ausgeschlossen und der ansonsten zur Anwendung kommende Grundsatz einer weitgehenden Formfreiheit für solche Anträge durchbrochen. Leistungsanträge in Sozialversicherungssachen betreffend Hinterbliebenenleistungen sind insofern fristgebunden, als sie den Anfall der Leistung ... mehr lesen...