1. Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer, der bis 1. September 1989 als Dreher und Arbeitsvorbereiter in Beschäftigung stand, beantragte am 4. September 1989 beim Arbeitsamt Klagenfurt Arbeitslosengeld. Unter Berücksichtigung eines Ruhens des Arbeitslosengeldes wegen Gewährung von Urlaubsentschädigung gemäß § 16 Abs. 1 lit. l AlVG 1977 vom 2. bis 10. September 1989 erfolgt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §12 Abs4;
Rechtssatz: Die belBeh ist nicht verpflichtet, Erkundungsbeweise in jeglicher denkbaren Richtung - wie etwa, ob ein gesundheitlich bedingter Ausschluß vom Arbeitsmarkt nur durch die Zurücklegung der vom Arbeitslosen angestrebten Berufsausbildung überwunden werden könne -, und sei es auch nur Einvernahme des Bf durchzuführen. European Ca... mehr lesen...