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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §12 Abs4;Rechtssatz
Die belBeh ist nicht verpflichtet, Erkundungsbeweise in jeglicher denkbaren Richtung - wie etwa, ob ein gesundheitlich bedingter Ausschluß vom Arbeitsmarkt nur durch die Zurücklegung der vom Arbeitslosen angestrebten Berufsausbildung überwunden werden könne -, und sei es auch nur Einvernahme des Bf durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080066.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010