Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Der Beschwerdeführer hat zwar sowohl den Antrag auf internationalen Schutz vom 15.10.2009 als auch das gegenständliche Rechtsmittel persönlich eingebracht, allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten nicht ausschließt, dass der Vollmachtgeber im eigenen Namen Erklärungen abgibt (§ 10 Abs. 6 AVG). Auch die Angabe des Beschwerdeführers auf die Frage nach einem allfälligen Vertretungsverhältnis in der Einvernahme vom 27.07.2010 is... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste am 25.01.2008 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 06.02.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 01.07.2008, FZ. 08 01.342-BAI, wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz in Spruchteil I unter Berufung auf § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG ab; in Spru... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Vorweg ist daher abzuklären, welche rechtliche Qualität das Verhältnis zwischen den Mitarbeitern der Caritas und dem Beschwerdeführer aufweist. In rechtlicher Hinsicht wird grundsätzlich zwischen einem Rechtsvertreter im eigentlichen Sinn und einem schlichten Boten unterschieden. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen zwei Institutionen liegt in der Regel in einem bestehenden Vollmachtsverhältnis, welches um rechtlich als Vertreter einer Partei zu gelten, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der mj. Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Armenien, ist das in Österreich nachgeborene Kind der B.L. und des G.V., beide Asylwerber in Österreich (FZ: 06 11.093-BAI, 06 06.418-BAI; bzw. E12 400.439, E12 400.437). Die Mutter und gesetzliche Vertreterin des BF stellte für ihren Sohn am 01.03.2007 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf internationalen Schutz. Diese wurde in ihrem eigenen Verfahren erstbefragt und zu den im Akt ersichtlichen Daten von ein... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung hat die Behörde nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht mehr an den Vertretenen zuzustellen; wird statt dessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann ist diese Zustellung unwirksam (vgl. hiezu das Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1958, Slg. N. F. Nr. 4557/A). Schlagworte Identität der Sache, Vollmacht, Zustellung Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Nach der Judikatur des VwGH ist in dieser Hinsicht - ob die Vollmacht eines Machtgebers auch für andere schwebende oder erst später anhängig werdende Rechtsangelegenheiten gelte - "entscheidend, ob ein so enger Verfahrenszusammenhang besteht, daß von derselben Angelegenheit oder Rechtssache gesprochen werden kann. Ist dies nicht der Fall, dann kommt es darauf an, ob eine Parteienerklärung vorliegt, die so gedeutet werden kann, daß auch das jeweilige weitere oder ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 3 Ab dem Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung hat die Behörde nur mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht mehr an den Vertretenen zuzustellen; wird statt dessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann ist diese Zustellung unwirksam (vgl. hiezu das Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1958, Slg. N. F. Nr. 4557/A). Schlagworte Vertretungsverhältnis, Vollmacht, Zustellung Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...