Norm: WettbG §11 Abs3
Rechtssatz: Erklärungen in einem von Gemeinschaftsbehörden eingeleiteten Bußgeldverfahren können mangels Vollharmonisierung dieses Rechtsbereichs keine Wirkung in von innerstaatlichen Behörden geführten Verfahren entfalten, mögen diese auch denselben Untersuchungsgegenstand haben. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08 ... mehr lesen...