Norm
WettbG §11 Abs3Rechtssatz
Erklärungen in einem von Gemeinschaftsbehörden eingeleiteten Bußgeldverfahren können mangels Vollharmonisierung dieses Rechtsbereichs keine Wirkung in von innerstaatlichen Behörden geführten Verfahren entfalten, mögen diese auch denselben Untersuchungsgegenstand haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KronzeugenregelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124138Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009