RS OGH 2008/10/8 16Ok5/08

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Veröffentlicht am 08.10.2008
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Norm

WettbG §11 Abs3

Rechtssatz

Erklärungen in einem von Gemeinschaftsbehörden eingeleiteten Bußgeldverfahren können mangels Vollharmonisierung dieses Rechtsbereichs keine Wirkung in von innerstaatlichen Behörden geführten Verfahren entfalten, mögen diese auch denselben Untersuchungsgegenstand haben.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 5/08
    Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08
    Beisatz: Antrag auf Zuerkennung des Kronzeugenstatus vor der Europäischen Kommission und Ersuchen um Vorgehen nach § 11 Abs 3 WettbG. (T1)

Schlagworte

Kronzeugenregel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124138

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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