IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde des B, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 31.01.2024, Zl. ***, betreffend einen Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 VwGVG mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruch: des angefochtenen Bescheides abg... mehr lesen...