Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Zu den dem gegenständlichen verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorangegangenen Entwicklungen: 1.1. Mit Anbringen vom 30.06.2010 beantragte die Energie Steiermark AG bei der Steiermärkischen Landesregierung (auch im gegenständlichen Verfahren handelt es sich dabei um die belangte Behörde) die Erteilung der Genehmigung für ein Vorhaben, das im Wesentlichen in der Errichtung und de... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 24.06.2024 Norm: ASchG §94 AVG §49 AVG §50 B-VG Art133 Abs4 Forstgesetz 1975 §17 Forstgesetz 1975 §18 Forstgesetz 1975 §80 Forstgesetz 1975 §81 Forstgesetz 1975 §85 Forstgesetz 1975 §88 MinroG §153 Oö. NSchG 2001 §10Oö. NSchG 2001 §14Oö. NSchG 2001 §26Oö. NSchG 2001 §27Oö. NSchG 2001 §28Oö. NSchG 2001 §5 Starkstromwegegesetz 1968 §3 Starkstromwegegesetz 1968 §6 Starkstromwegegesetz 1968 §7 UVP-G 2000 Anh1 Z16 UVP-G 2000 §1 Abs1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Behördliches Verfahren: 1.1. Die ASFINAG (Projektwerberin) plant das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn“ in den Bundesländern Wien und Niederösterreich. Vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wurde zu diesem Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ein teilkonzentriertes Genehmi-gungsverfahren gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Behördliches Verfahren: 1.1. Die ASFINAG (Projektwerberin) plant das Vorhaben „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn“ in den Bundesländern Wien und Niederösterreich. Vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wurde zu diesem Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ein teilkonzentriertes Genehmi-gungsverfahren gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Datum vom 13.04.2018 stellte der Beschwerdeführer elektronisch einen Mehrfachantrag-Flächen und beantragte die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2018. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid gewährte die AMA dem Beschwerdeführer für das Jahr 2018 auf Basis von 8,7181 Zahlungsansprüchen und einer ermittelten beihilfefähigen Fläche im Ausmaß von 8,6894 ha Prämien in Höhe von EUR 1.957,71. Der
Begründung: ist zu entnehme... mehr lesen...