Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 9. 6. 1993 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude befinden. Die Klägerin ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 2. 6. 1970 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf deren Grundstücken sich unter anderem ein Hochbehälter und eine Wasserleitung, die zum Wirtschaftsgebäude des Beklagten führt, befinden. Diese Anlagen werden von einer gefassten Quelle ... mehr lesen...
Norm: WRG §9 Abs2ABGB §480ABGB §1460
Rechtssatz: § 9 Abs 2 WRG ist keine die Ersitzung am Privatgewässern hindernde Sondervorschrift. Entscheidungstexte 1 Ob 275/03b Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 275/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119454 Dokumentnummer JJR_20041... mehr lesen...
Norm: WRG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloße Erklärung, Einwendungen nicht erheben zu wollen, beseitigt die Bewilligungspflicht nicht. Es bedarf selbst bei bloß unerheblicher Inanspruchnahme fremden Grundes einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Zustimmung des Grundeigentümers muss daher so beschaffen sein, dass sie einen tauglichen Titel für den Erwerb der jeweils erforderlichen Dienstbarkeit darstellt. ... mehr lesen...
Norm: WRG §9 Abs2
Rechtssatz: Im Bewilligungsvorbehalt des § 9 Abs 2 WRG liegt eine Einschränkung des im § 5 Abs 2 WRG anerkannten Grundsatzes des beliebigen Gebrauchs und Verbrauchsrechts desjenigen, dem ein Privatgewässer gehört. Diese Beschränkung der Benutzungsrechte des Besitzers eines Privatgewässers besteht darin, daß er zur Ableitung des seiner Quelle entspringenden Wassers die Bewilligung der Wasserrechtsbehörde einholen muß, wenn dadu... mehr lesen...
Norm: WRG §9 Abs2
Rechtssatz: Soweit die Benützung der Privatgewässer im Interesse der Nachbarschaft eingeschränkt wird, handelt es sich bei § 9 Abs 2 WRG um eine nachbarrechtliche Vorschrift. Entscheidungstexte 1 Ob 23/85 Entscheidungstext OGH 11.12.1985 1 Ob 23/85 Veröff: SZ 58/203 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §480WRG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Ersitzung einer Wasserberechtigung ( Dienstbarkeit des Wasserleitungsrechtes ) ist kein Eingriff in fremde Rechte im Sinne von § 9 Abs 2 WRG 1959. Entscheidungstexte 1 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 21.06.1968 1 Ob 147/68 1 Ob 275/03b Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 275/03b ... mehr lesen...