BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A sowie 2. B, beide vertreten durch C, D Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 08. April 2021, ***, betreffend Genehmigung der Änderung einer Satzung nach dem Wasserrechts-gesetz 1959, beschlossen: I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision... mehr lesen...