IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Aicher über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, CC Z, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 25.06.2018, Zl *****, betreffend die Abweisung eines Ausscheidungsbegehrens aus der Entwässerungsgenossenschaft DD nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, nach Durchführung eines Lokalaugenscheines und zweier öffentlicher mündlicher Verhandlungen, zu Recht:... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.06.2019 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §82 Abs2
Rechtssatz: Nach Meinung des entscheidenden Verwaltungsgerichts ist die zu Agrargemeinschaften nach dem Flurverfassungsrecht ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durchaus auf Wassergenossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz übertragbar. Der Beschwerdeführer selbst erwähnt in sei... mehr lesen...