Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmanns von Tirol anhängig, mit dem verfügt worden war, daß eine näher bezeichnete Grundparzelle der im Beschwerdeverfahren mitbeteiligten Partei nachträglich in die beschwerdeführende Wassergenossenschaft einbezogen werde. Die Beschwerdeführerin ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. 2. Aus Anlaß dieses Beschwerdeverfahrens hat der Verfass... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangWRG 1959 §81 Abs2WRG 1959 §86 Abs2
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der zwangsweisen nachträglichen Einbeziehung
von Liegenschaften in eine bestehende freiwillige
Wassergenossenschaft auch in Fällen der Unzulässigkeit der Bildung
von Zwangsgenossenschaften
Rechtssatz: Einstellung ... mehr lesen...