Begründung: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird der Beschwerdeführer in Spruchteil A gemäß §72 Abs1 litb WRG 1959 verpflichtet, zum Zwecke des Abschlusses der Arbeiten im Bereich Hochbehälter Unterburg das Befahren des über Grundstücke in seinem Eigentum führenden Forstweges für den Transport der erforderlichen Personen, Geräte und Materialien während eines... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §86WRG 1959 §72 Abs1 litb
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der auferlegtenVerpflichtung zur Duldung bestimmter Arbeiten im Bereich einesWasserbehälters als gegenstandslos infolge Abschluss der Arbeiten; imÜbrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung
Rechtssatz: Ergibt sich i... mehr lesen...