Begründung: Das Erstgericht wies die Feststellungsbegehren, das Beseitigungsbegehren sowie das hilfsweise gestellte Unterlassungsbegehren der klagenden Stadtgemeinde ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands - offenkundig jedes der einzelnen Begehren - 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Nach dessen Ansicht kann nur derjenige auf Unterlassung einer weiteren Störung oder auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Norm: WRG §4 Abs1WRG §6
Rechtssatz: War ein ehedem verlassenes Bachbett am 1.11.1934, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des WRG, nicht mehr als solches in der Natur erkennbar, so sind die Bestimmungen des WRG auf dieses Grundstück nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 7/01p Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 7/01p European ... mehr lesen...
Norm: WRG §6WRG §8
Rechtssatz: Die Benützung der tragenden Kraft des Wassers zu Zwecken der Schifffahrt und Floßfahrt stellt einen Gemeingebrauch eigener Art dar, der nur nach Maßgabe besonderer Bestimmungen besteht. Der an Privatgewässern bestehende sogenannte kleine Gemeingebrauch umfasst nicht das Recht zur gewerblichen Nutzung des Gewässers durch Betrieb einer Surfschule. Entscheidungstexte ... mehr lesen...