Begründung: Der Antragsteller ist berechtigt, aus dem *****bach Betriebswasser im Umfang von 1200 l/sec zu entnehmen, um damit im Rahmen einer Wasserkraftanlage elektrische Energie für den Eigenbedarf zu erzeugen. Die Kraftwerksanlage des Antragstellers ist Teil einer Kraftwerkskette, bei der als Kraftwerksoberlieger die D***** S***** & Co und als Kraftwerksunterlieger die drei Antragsgegner ihre Kraftwerke betreiben, indem sie jeweils das abgearbeitete Betriebswasser des jeweil... mehr lesen...
Norm: WRG §51
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zu den Erhaltungskosten besteht (nur) dann, wenn dem Wasserberechtigten aus den Erhaltungs-, Aufsichts- oder Wartungsmaßnahmen objektiv - allenfalls auch erst auf lange Sicht - ein Vorteil entsteht. Entscheidungstexte 1 Ob 102/07t Entscheidungstext OGH 29.11.2007 1 Ob 102/07t ... mehr lesen...