Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. 7. 1971 wurde der Stadt Wien vorbehaltlich weiterer Detailprojektierungen die Entnahme von Grundwasser bis zu 742 l/sec aus dem Grundwasserstrom der Mitterndorfer Senke unter Einhaltung eines bestimmten Absenktrichters bewilligt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 9. 1996 wurde der Stadt Wien für eine Konsensdauer von neunzig Jahren die wasserrechtliche Bewilligung für das mehrfach modifizierte Detailpro... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AWRG §3 Abs1WRG §5 Abs2WRG §8WRG §9WRG §10
Rechtssatz: Der österreichische Wasserrechtsgesetzgeber unterwarf das Privateigentum am Grundwasser - im Gegensatz zur deutschen Rechtslage - nur den für dessen Nutzung im Interesse des Gemeinwohls erforderlichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen. Entscheidungstexte 1 Ob 141/04y Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 ... mehr lesen...
Norm: WRG §5 Abs2
Rechtssatz: Zu den besonderen Rechtstiteln Dritter gehören alle Privatrechte, welche die Ausübung des Eigentums an einem Gewässer beschränken, vor allem Dienstbarkeiten. Entscheidungstexte 1 Ob 23/85 Entscheidungstext OGH 11.12.1985 1 Ob 23/85 Veröff: SZ 58/203 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 und... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AWRG §3 Abs1WRG §5 Abs2WRG §8 ff
Rechtssatz: Zu den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles zählen insbesondere auch die Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, das vor allem in den §§ 8, 9, 10 und 15 WRG auch wichtige Beschränkungen der Ausübung des Eigentumsrechtes an Privatgewässern enthält. Entscheidungstexte 1 Ob 3/77 Entscheidung... mehr lesen...
Die gefährdete Partei begehrt als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 594 KG L die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Verbot an ihre Gegnerin, in das über die genannte Liegenschaft führende Rinnsal oberhalb derselben Abwässer des Kurinstitutes L einzuleiten. Sie behauptet, daß trotz der Errichtung einer Kläranlage, die nach der bevorstehenden Eröffnung dieses Betriebes zu erwartenden Immissionen weit über das ortsübliche Maß hinausgingen und daß sie dem Wasserrechtsverfahr... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §5 Abs2WRG §12WRG §60
Rechtssatz: "Bestehende Rechte" wie zB Nutzungsbefugnisse an Privatgewässern nach § 5 Abs 2 WRG und das Grundeigentum sind im verwaltungsbehördlichen Bewilligungsverfahren zu schützen. Solche Rechte dürfen nach § 12 Abs 1 WRG durch die zu bewilligende Wasserbenutzung nicht verletzt und nur allenfalls durch
Begründung: von Zwangsrechten nach den §§ 60 ff WRG abgefunden werden. Daraus folgt, daß diese mat... mehr lesen...
Norm: ABGB §496ABGB §523WRG §5 Abs2WRG §5 Abs12WRG §5 Abs16WRG §102 Abs1 litb
Rechtssatz: Keine Beeinträchtigung der Dienstbarkeit des Wasserschöpfrechtes durch die Einleitung eines wasserrechtsbehördlichen Verfahrens zur Genehmigung einer Wassernutzungsanlage. Entscheidungstexte 1 Ob 72/68 Entscheidungstext OGH 21.03.1968 1 Ob 72/68 ... mehr lesen...