Norm
ABGB §364 Abs1 ARechtssatz
Zu den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles zählen insbesondere auch die Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, das vor allem in den §§ 8, 9, 10 und 15 WRG auch wichtige Beschränkungen der Ausübung des Eigentumsrechtes an Privatgewässern enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010578Dokumentnummer
JJR_19770204_OGH0002_0010OB00003_7700000_001