Mit Schreiben vom 8. Februar 2000 wandte sich der L-F Wasserwerksverein, die mitbeteiligte Partei, an die belangte Behörde und beantragte ein Vorgehen gemäß den §§ 50 und 51 WRG 1959. Als Antragsgegner bezeichnete die mitbeteiligte Partei die Beschwerdeführer, welchen ein Wasserbenutzungsrecht für eine Wasserkraftanlage auf dem Grundstück .15/2 KG B zustehe. Die genannte Wasserkraftanlage liege am so genannten K-Bach, dessen Betriebs- und Instandhaltungskosten von der "K-Bachkonkurren... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117;WRG 1959 §44 Abs1;WRG 1959 §50 Abs3;WRG 1959 §50;
Rechtssatz: § 44 Abs. 1 WRG 1959, der - ähnlich dem § 50 WRG 1959 - die Erhaltung von Wasserbauten regelt, sieht ausdrücklich - insofern anders als § 50 WRG 1959 - die Vorschreibung eines Beitrags zur Erhaltung von Wasserbauten vor. In Zusammenhang mit dieser Vorschreibung findet sich im Gesetz... mehr lesen...