Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 10. April 1990 wies die belangte Behörde die von den Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) vom 15. April 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und setzte die zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes eingeräumte Frist mit 31. Dezember 1990 neu fest. Mit letzterem Bescheid war den Beschwerdeführern auf Grund einer am 2. Februar 1988 durchgeführten mündlichen Verh... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs3;WRG 1959 §42 Abs1;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: § 38 WRG spricht von anderen "Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses", worunter alles verstanden werden muß, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird (Hinweis E 8.10.1959, 257/58, VwSlg 5070 A/1959) und knüpft nicht am Bauwerksbegriff (Verbindun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 29. Juli 1983 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug in Abänderung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Jänner 1982 einer Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt und gemäß § 137 Abs. 1 WRG 1959 über sie eine Geldstrafe von S 4.000,-- (sowie eine Ersatzarreststrafe von acht Tagen) verhängt, weil sie "im Jänner 1981 (26.1.1981) auf ihrem Grun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §41 Abs3;
Rechtssatz: Eine bewilligungsfreie Bachbetträumung im Sinne des § 41 Abs 3 WRG erfordert, dass die Räumung ein Gewässerbett und nicht etwa eine vorher nicht durchflossene Geländevertiefung betrifft, mag diese auch im Hochwasserabflussgebiet liegen und Überschwemmungsmaterial aufgenommen haben, wenn nämlich die Folge einer derartigen Räumung wäre, dass der Gr... mehr lesen...